Die europäische KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Erste Pflichten gelten bereits — dazu zählt insbesondere Artikel 4 zur KI-Kompetenz („AI Literacy"). Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Regeln für mittelständische Unternehmen relevant sind.
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und greift schon bei der bloßen Nutzung von Werkzeugen wie ChatGPT, Copilot oder Gemini im Arbeitsalltag.
Die Verpflichtung aus Artikel 4 EU AI Act ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Unternehmen müssen ihre Beschäftigten also bereits heute befähigen und dies sinnvollerweise dokumentieren.
Erst ab diesem Zeitpunkt greifen die Regeln zur Marktüberwachung und Durchsetzung durch die zuständigen nationalen Behörden. Die Pflicht selbst besteht davon unabhängig bereits vorher.
Social Scoring, manipulative KI, ungezielte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, emotionale Überwachung am Arbeitsplatz.
KI in kritischen Infrastrukturen, Bildung, Personalauswahl, Bonitätsbewertung oder medizinischen Geräten — mit umfangreichen Dokumentations- und Aufsichtspflichten.
Chatbots, Deepfakes und synthetische Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Betrifft nahezu jedes Unternehmen, das generative KI einsetzt.
Spam-Filter, KI in Videospielen oder Empfehlungsalgorithmen — keine besonderen Pflichten außer AI Literacy nach Art. 4.
Bei Verstoß gegen verbotene KI-Praktiken (Art. 5).
Bei Verstoß gegen sonstige Pflichten (u.a. Hochrisiko-KI, Transparenz).
Bei Bereitstellung falscher Informationen an Behörden.